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Finanziertes Auto eintauschen

Auch ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug kann grundsätzlich Teil eines Eintauschs sein. Entscheidend sind der aktuelle Fahrzeugwert, die schriftliche Ablösesumme und die Bedingungen des bestehenden Vertrags. M & F Automobile prüft diese Werte, bevor ein neues Geschäft vereinbart wird.

Kann ich ein Auto mit laufender Finanzierung eintauschen?

Ein Eintausch kann geprüft werden, sobald die Bedingungen des laufenden Vertrags und eine aktuelle schriftliche Ablösesumme vorliegen. Wir stellen diesen Betrag dem vereinbarten Fahrzeugwert gegenüber und klären mit Ihnen sowie dem Vertragspartner die mögliche Abwicklung.

Wie berechnet sich die Differenz zwischen Eintauschwert und Ablösung?

Die rechnerische Differenz ergibt sich aus dem vereinbarten Eintauschwert abzüglich des bestätigten Ablösebetrags. Zusätzliche Kosten müssen in der Abrechnung separat berücksichtigt werden, damit der tatsächlich verbleibende Betrag nachvollziehbar ist.

Eintauschwert ist höher als die Ablösesumme

Liegt der vereinbarte Eintauschwert über dem offenen Betrag, entsteht eine positive Differenz. Dieser Betrag kann – abhängig vom neuen Geschäft und der Bewilligung des Finanzierungspartners – als Eigenleistung für das nächste Fahrzeug eingesetzt werden.

Eintauschwert ist tiefer als die Ablösesumme

Liegt der Fahrzeugwert unter dem offenen Saldo, bleibt eine negative Differenz. Wie diese ausgeglichen werden kann, hängt von der Höhe des Betrags, vom bestehenden Vertrag und von der neuen Finanzierung ab. Wir weisen diese Differenz offen aus; eine Übernahme in einen neuen Vertrag ist nicht automatisch möglich und muss vom Finanzierungspartner genehmigt werden.

Welche Angaben benötigen wir?

Für die Vorprüfung benötigen wir Fahrzeugdaten, Fotos sowie Informationen zum bestehenden Vertrag und zur aktuellen Ablösung. Senden Sie auch bekannte Schäden und die vorhandene Servicehistorie, damit wir die Bewertung gezielt vorbereiten können.

  • Foto oder Kopie des Fahrzeugausweises
  • Aktueller Kilometerstand
  • Fotos von aussen und innen
  • Genaue Modell- und Ausstattungsangaben
  • Servicehistorie sowie bekannte Schäden oder Reparaturen
  • Name des Finanzierungspartners
  • Aktuelle schriftliche Ablösesumme, falls bereits vorhanden

Je vollständiger die Angaben sind, desto genauer kann die erste Einschätzung ausfallen. Für eine verbindliche Bewertung muss das Fahrzeug normalerweise vor Ort besichtigt werden.

Wie läuft der Eintausch eines finanzierten Autos ab?

Zuerst prüfen wir Ihre Fahrzeugangaben und vereinbaren bei Bedarf eine Besichtigung in Oberglatt oder Winterthur. Anschliessend werden Eintauschwert, schriftliche Ablösung und die Bedingungen des möglichen Fahrzeugwechsels getrennt festgehalten.

  1. Fahrzeugdaten senden: Sie übermitteln die wichtigsten Angaben und Bilder.
  2. Vorprüfung: Wir vergleichen Modell, Ausstattung, Laufleistung und Zustand mit dem aktuellen Markt.
  3. Besichtigung: Das Fahrzeug wird an einem unserer Standorte in Oberglatt oder Winterthur geprüft.
  4. Ablösesumme bestätigen: Der gültige offene Betrag wird schriftlich festgehalten.
  5. Differenz berechnen: Sie sehen Eintauschwert, Ablösung und verbleibenden Betrag getrennt.
  6. Neues Fahrzeug berechnen: Auf Wunsch erstellen wir eine passende Leasing- oder Finanzierungsofferte.
  7. Abwicklung: Nach Einigung und Bewilligung werden Ablösung, Vertrag und Fahrzeugübergabe koordiniert.

Was gilt bei einem Leasingfahrzeug?

Beim Leasing bleibt das Eigentum beim Leasinggeber; dies erläutert beispielsweise das Cembra-Kundencenter. Deshalb müssen Sie einen geplanten Eintausch mit dem Vertragspartner abstimmen und die Freigabe klären. Lassen Sie sich die Kosten einer vorzeitigen Beendigung schriftlich berechnen: Die Cembra-Bedingungen Typ C, Ziffern 3.2 und 4.3, enthalten beispielsweise eine rückwirkende Neuberechnung; entscheidend sind Ihre eigenen Vertragsbedingungen.

Was sollte ich beim Eintausch mit laufendem Vertrag zuerst klären?

Fordern Sie eine aktuelle schriftliche Ablöseinformation an und prüfen Sie, bis wann sie gilt. Vereinbaren Sie einen Fahrzeugwechsel erst, wenn Bewertung, Freigabe und allfällige Zuzahlung geklärt sind.

Muss ich die Finanzierung vorher selbst kündigen?

Bitte kündigen oder verändern Sie den bestehenden Vertrag nicht, bevor die Ablösung und das neue Geschäft geklärt sind. Wir besprechen zuerst die sinnvolle Reihenfolge mit Ihnen.

Kann die alte Finanzierung einfach übernommen werden?

Normalerweise wird der bestehende Vertrag separat abgerechnet. Eine neue Finanzierung oder ein neues Leasing benötigt eine eigene Offerte und Prüfung. Die genaue Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Ist eine erste Bewertung per WhatsApp möglich?

Ja. Mit aussagekräftigen Bildern und vollständigen Fahrzeugdaten können wir eine erste unverbindliche Einschätzung erstellen. Der definitive Wert wird nach der Besichtigung festgelegt.

Wie lasse ich meinen Eintausch konkret prüfen?

Senden Sie Ihre Fahrzeugdaten über unsere Seite Eintausch und Ankauf. Anschliessend können Sie unsere aktuellen Fahrzeuge ansehen und sich unter Finanzierung und Leasing über die nächste Lösung informieren. Für eine Besichtigung steht Ihnen auch die Online-Terminbuchung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen: Occasion finanzieren in der Schweiz und Leasing ohne Anzahlung.

Inhalt und Quellen überarbeitet am 28. September 2026. Die Hinweise dienen der Orientierung; für Ihr Geschäft gelten die persönliche Offerte und die zugehörigen Vertragsbedingungen.

WA