Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen gelten für Kaufverträge der M & F Automobile GmbH, soweit im jeweiligen Kaufvertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Herstellergarantie und Gewährleistung
Falls beim gekauften Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes eine Herstellergarantie besteht, kann diese nach Massgabe der jeweiligen Herstellervorschriften beansprucht werden. Die Durchführung vorgeschriebener Service- und Wartungsarbeiten kann Voraussetzung für Garantieansprüche sein.
Gegenüber der M & F Automobile GmbH gelten Sach- und Rechtsgewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig und im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, als wegbedungen. Abgesehen von vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung der M & F Automobile GmbH, einschliesslich der Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 OR, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Allgemeines
Ergänzende Zusicherungen oder Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der M & F Automobile GmbH schriftlich bestätigt werden.
Das gekaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der M & F Automobile GmbH, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nutzen und Gefahr gehen nach Massgabe des Kaufvertrages auf den Käufer über.
Ein als Eintausch vorgesehenes Fahrzeug ist bis zur Übergabe an die M & F Automobile GmbH weiterhin ordnungsgemäss zu unterhalten und zu pflegen. Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Zustands ist die M & F Automobile GmbH berechtigt, die Bewertung des Eintauschfahrzeuges entsprechend anzupassen.
Behördliche Vorschriften, Typengenehmigungen, Motorfahrzeugkontrollen, Zulassungsverfahren oder andere von der M & F Automobile GmbH nicht beeinflussbare Umstände können zu Lieferverzögerungen führen. Wird ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, befindet sich die M & F Automobile GmbH frühestens nach Ablauf von acht Wochen in Verzug. Der Käufer kann anschliessend eine Nachfrist von mindestens vier Wochen ansetzen. Eine Haftung für nicht von der M & F Automobile GmbH zu vertretende Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Bei allfälligen Mängeln sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Verrechnung von Gegenforderungen mit dem Kaufpreis ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei Fahrzeugen mit Navigationssystem gehört ein separater Datenträger nur zur Ausrüstung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Allfällig vorhandene Ersatzschlüssel werden mitgeliefert. Direktimportierte Fahrzeuge können sich hinsichtlich Ausstattung, Motorisierung, Software, Serviceleistungen und Herstellergarantie von über einen Schweizer Generalimporteur eingeführten Fahrzeugen unterscheiden.
Drittleistungen
Bei Finanzierung, Leasing, Garantieverlängerung, Versicherung oder sonstigen Leistungen von Drittanbietern erklärt sich der Käufer, soweit für die Abwicklung erforderlich, mit der Übermittlung der notwendigen Daten an den jeweiligen Leistungserbringer einverstanden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt die M & F Automobile GmbH bei solchen Drittleistungen als Vermittlerin. Für Leistungen und Entscheide des jeweiligen Drittanbieters gelten dessen Vertrags- und Datenschutzbestimmungen.
Nichterfüllung des Kaufvertrages
Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer wird eine Konventionalstrafe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises geschuldet. Die M & F Automobile GmbH bleibt berechtigt, anstelle der Konventionalstrafe die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
Wird ein gemäss Kaufvertrag zu übertragendes Eintauschfahrzeug bei der Ablieferung des gekauften Fahrzeuges nicht an die M & F Automobile GmbH übergeben, ist eine Konventionalstrafe von CHF 2’000.– geschuldet. Die M & F Automobile GmbH bleibt berechtigt, die vertragsgemässe Erfüllung oder einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde, der im Kaufvertrag bezeichnete Ablieferungsstandort der M & F Automobile GmbH. Für den Gerichtsstand gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit zulässig, der Sitz der M & F Automobile GmbH in Oberglatt ZH.
Zahlungsmodalitäten und Fahrzeugablieferung
Das erworbene Fahrzeug kann nach vorgängiger Terminvereinbarung abgeholt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen Kundenberater rechtzeitig vor dem vorgesehenen Abholtermin. Fahrzeugablieferungen erfolgen grundsätzlich nur in Anwesenheit des zuständigen Kundenberaters und während der vereinbarten Geschäftszeiten. Ohne vorgängige Terminvereinbarung kann keine Ablieferung garantiert werden.
Sobald der vereinbarte Total-Kaufpreis zuzüglich allfälliger Zusatzkosten vollständig und definitiv auf dem Bankkonto der M & F Automobile GmbH gutgeschrieben wurde, werden die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen vorgenommen.
Bei einem vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Kauf, insbesondere Kredit oder Leasing, werden die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen vorgenommen, sobald die vom Käufer geschuldeten Eigenleistungen beziehungsweise Anzahlungen definitiv gutgeschrieben und die erforderlichen Finanzierungsfreigaben vorhanden sind.
Bankverbindung: Es gilt ausschliesslich die auf dem Kaufvertrag, der Rechnung oder dem offiziellen Zahlungsdokument der M & F Automobile GmbH angegebene Bankverbindung. Bankdaten aus Drittquellen sind nicht massgebend.
Zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung sind nach Möglichkeit Name und Adresse des Käufers sowie Fahrzeug-, Chassis-, Vertrags- oder interne Fahrzeugnummer anzugeben.
Massgebend für den Zahlungseingang ist ausschliesslich die definitive Gutschrift auf dem Bankkonto der M & F Automobile GmbH. Zahlungsbestätigungen, Screenshots, Kopien von Zahlungsaufträgen oder Postquittungen gelten nicht als Nachweis einer definitiven Gutschrift. Ist der vollständige geschuldete Betrag zum vereinbarten Abholtermin noch nicht definitiv gutgeschrieben, ist die M & F Automobile GmbH berechtigt, die Ablieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
Stand: September 2026
